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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Mai 2026 · ur-media-design, Udo Ramthun

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Diese AGB stehen Ihnen auch als druckfertiges PDF zur Verfügung.

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen ur-media-design, Udo Ramthun, Im Obstgarten 5, 88263 Horgenzell (nachfolgend „Auftragnehmer") und dessen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, App-Entwicklung, Video- und Animationsproduktion, Print- und Branding-Design sowie verwandter Kreativ- und Beratungsleistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Der Auftraggeber ist an sein Angebot bzw. seine Bestellung für einen Zeitraum von vier (4) Wochen gebunden. Eine Annahme nach Ablauf dieser Frist gilt als neues Angebot des Auftragnehmers.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen, Änderungswünsche), werden gesondert berechnet.

Änderungswünsche

Wünscht der Auftraggeber während der Projektlaufzeit Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird den entstehenden Mehraufwand kalkulieren und dem Auftraggeber mitteilen. Die Änderung wird erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt.

Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich fixiert wurden. Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, verspätete Zulieferung von Materialien durch den Auftraggeber), verschieben die Leistungsfristen entsprechend.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:

  1. Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte in geeigneten Dateiformaten
  2. Zugangsdaten zu relevanten Systemen (Server, CMS, Social-Media-Konten)
  3. Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen
  4. Benennung eines zuständigen Ansprechpartners mit Entscheidungskompetenz

Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten durch Wartezeiten oder Nacharbeiten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen.

§ 5 Vergütung und Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Stundensatz

Für Leistungen, die auf Zeitbasis abgerechnet werden, gilt der im Angebot genannte Stundensatz. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. Der Auftragnehmer dokumentiert die geleisteten Stunden und stellt diese dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung.

Reisekosten

Reise- und Übernachtungskosten, die im Rahmen der Auftragserfüllung entstehen, werden – sofern nicht anders vereinbart – nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich einer Kilometerpauschale gemäß den steuerlich anerkannten Sätzen erstattet.

Preisanpassungen

Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anzupassen, sofern sich die Grundlagen der Preiskalkulation (z. B. Lohnkosten, Materialkosten, Lizenzkosten) wesentlich verändert haben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 2.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Zahlungsstruktur zu vereinbaren:

  1. 50 % des Auftragswertes als Anzahlung bei Auftragserteilung
  2. 25 % bei Abnahme eines Zwischenstands (z. B. Entwurfsfreigabe)
  3. 25 % bei Lieferung des fertigen Werks

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Rechnungen einzustellen und gelieferte Werke zurückzuhalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Designs, Texte, Code, Videos, Grafiken etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Rechteübertragung

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die einfachen, nicht exklusiven Nutzungsrechte an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Übertragung der Rechte an Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Referenzrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Werbematerialien zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Drittmaterialien

Werden auf Wunsch des Auftraggebers Materialien Dritter (Stockfotos, Schriften, Plugins, Frameworks etc.) verwendet, trägt der Auftraggeber die anfallenden Lizenzkosten. Der Auftragnehmer weist auf entsprechende Kosten rechtzeitig hin.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, unbeschränkt.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Gewährleistung

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Für Inhalte und Werke, die der Auftraggeber selbst zur Verfügung stellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie etwaige Rechtsverletzungen Dritter.

§ 9 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden, dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät und trotz Mahnung nicht zahlt, oder wenn eine weitere Zusammenarbeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unzumutbar wird.

Im Fall einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwendungen vom Auftraggeber zu vergüten. Geplante, aber noch nicht erbrachte Leistungen entfallen ohne Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.

§ 11 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Ravensburg / Baden-Württemberg).

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Prüfung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.